NIS-2-Umsetzung nach NIS2UmsuCG
Die gesetzliche Pflicht für rund 30.000 Unternehmen, strukturiert umgesetzt.

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft. Es weitet die Cybersicherheits-Pflichten auf deutlich mehr Sektoren aus und macht die Geschäftsleitung persönlich haftbar. Wir prüfen Ihre Betroffenheit und begleiten die Umsetzung.

Sind Sie betroffen?

Erfasst sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Umsatz in einem der regulierten Sektoren. Das Gesetz unterscheidet „besonders wichtige" und „wichtige Einrichtungen", die sich vor allem in Aufsicht und Bußgeld-Rahmen unterscheiden, nicht in den Grundpflichten. Weil die Einstufung nicht immer eindeutig ist, prüfen wir Ihren Status zuerst formal.

Was wir tun

Wir führen eine Gap-Analyse gegen die zehn Mindestanforderungen des Gesetzes durch (Risikomanagement, Vorfallsbehandlung, Backup, Lieferkette, Schwachstellen, Kryptografie, Zugriffskontrolle, MFA, Schulung und Wirksamkeits-Bewertung) und entwickeln daraus einen priorisierten Maßnahmenplan. Die Geschäftsleitung bereiten wir gezielt auf ihre persönliche Haftung nach § 38 vor, mit Briefings, Schulungs-Nachweisen und dokumentierter Governance. Bestehende ISO/IEC-27001-Strukturen integrieren wir, statt sie zu ersetzen, und unterstützen bei BSI-Registrierung und Meldeprozess (24h / 72h / ein Monat).

Häufig gestellte Fragen

Drei Fragen, die in fast jedem NIS-2-Erstgespräch vorkommen. Klicken Sie eine Frage an, um die Antwort zu sehen.

Reicht unser ISO/IEC-27001-Zertifikat?

Es deckt erfahrungsgemäß 70 bis 80 Prozent ab. Es fehlen meist die NIS-2-spezifischen Themen Lieferkette, Meldewesen und die Schulungspflicht der Geschäftsleitung. Diese Lücken schließen wir gezielt.

Müssen wir alle Lieferanten kontrollieren?

Nein, NIS-2 verlangt eine risikobasierte Bewertung. Belastbare Nachweise braucht es nur für sicherheitsrelevante Dienstleister wie Cloud-Anbieter oder IT-Outsourcer, für unkritische reicht meist eine vertragliche Klausel.

Was passiert ohne BSI Registrierung?

Die fehlende Registrierung ist ein eigenständiger Bußgeld-Tatbestand, obwohl sie organisatorisch einfach zu erledigen ist. Sie sollte deshalb der erste Schritt sein.

Unser Ansatz

Wie wir Sie bei der NIS-2-Umsetzung unterstützen.

Wir prüfen zunächst Ihre Betroffenheit, ob Sie unter NIS-2 fallen und in welcher Klasse. Daran schließt sich eine strukturierte Gap-Analyse gegen die zehn NIS2UmsuCG-Mindestanforderungen an, die Lücken zur Compliance offenlegt. Aus dieser Analyse entsteht ein priorisierter Maßnahmenplan, den wir mit Ihnen umsetzen oder begleiten.

Besonders wichtig: Wir bereiten die Geschäftsleitung gezielt auf ihre persönliche Haftung nach §38 NIS2UmsuCG vor, mit Briefings, Schulungs-Nachweisen und einer dokumentierten Governance-Struktur. Bestehende ISO-27001-Strukturen werden integriert, nicht ersetzt.

Klären wir Ihre NIS-2-Betroffenheit.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir klären, ob Sie unter NIS-2 fallen, in welcher Klasse und welche Schritte als nächstes anstehen, einschließlich BSI-Registrierung und Geschäftsleitungs-Briefing.