Sind Sie überhaupt betroffen?
Maßgeblich ist, ob Sie in einem der KRITIS-Sektoren über dem jeweiligen Schwellenwert der BSI-KritisV liegen. Seit dem NIS2-Umsetzungsgesetz greift zusätzlich eine zweite Logik mit deutlich niedrigeren Schwellen für „wichtige" und „besonders wichtige Einrichtungen". Viele Unternehmen sind heute parallel betroffen. Wir prüfen Ihren tatsächlichen Status, bevor Aufwand entsteht.
Was wir tun
Wir nehmen den Ist-Stand gegen den branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) auf, identifizieren die Lücken und begleiten deren Behebung. Den Nachweis bereiten wir gegenüber der prüfenden Stelle vor und arbeiten dabei eng mit einer vom BSI anerkannten Stelle zusammen, die die formelle Prüfung durchführt. Vorbereitung und Prüfung bleiben bewusst getrennt. Auf Wunsch übernehmen wir die laufende ISB-Funktion zwischen den Nachweis-Zyklen.
Häufig gestellte Fragen
Drei Fragen, die in fast jedem KRITIS-Erstgespräch vorkommen. Klicken Sie eine Frage an, um die Antwort zu sehen.
Wir sind ein Krankenhaus, ab wann genau sind wir KRITIS?
Ab mehr als 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr. Wer knapp darunter liegt, sollte den Status formal prüfen lassen.
Wer darf den Nachweis durchführen?
Die formelle Prüfung macht eine vom BSI anerkannte prüfende Stelle. Wir bereiten Sie darauf vor und begleiten den Prozess, das ist bewusst getrennt.
Was ist der Unterschied zu NIS-2?
Beides steckt heute im selben BSI-Gesetz. KRITIS betrifft Betreiber kritischer Anlagen mit dem Drei-Jahres-Nachweis nach § 39, NIS-2 erweitert den Kreis auf rund 29.500 Einrichtungen. KRITIS-Betreiber gelten automatisch als besonders wichtige Einrichtung.
Brauchen wir dafür ein ISMS?
In der Praxis ja: Ein ISMS nach ISO/IEC 27001 oder BSI IT-Grundschutz ist die Basis, auf der der Nachweis aufbaut. Wir bauen beides meist parallel.
Wie wir Sie bei der KRITIS-Nachweisführung unterstützen.
Wir bereiten die §39-BSIG-Nachweisführung vor und begleiten Sie durch den Prozess, mit Erfahrungs-Schwerpunkten in den Sektoren Gesundheitswesen und Energiewirtschaft. Die formelle Nachweisprüfung führt eine vom BSI anerkannte prüfende Stelle nach §39 Abs. 3 BSIG durch, mit der wir während der Vorbereitung eng zusammenarbeiten.
Unser Vorgehen ist pragmatisch und auf den jeweiligen B3S der Branche zugeschnitten. Wir prüfen zunächst Ihren tatsächlichen KRITIS-Status, identifizieren Lücken zum branchenspezifischen Sicherheitsstandard, begleiten die Mängelbeseitigung und bereiten den Nachweis gegenüber der prüfenden Stelle vor. Auf Wunsch übernehmen wir auch die laufende ISB-Funktion zwischen den Zwei-Jahres-Zyklen.